Wegerecht

Blaulicht & Martinshorn

Was tut man eigentlich, wenn man im Strassenverkehr auf Einsatzfahrzeuge mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn begegnet? Wir erklären es Ihnen!

Blaulicht und Martinshorn

Was heißt eigentlich der Begriff „Wegerecht“? Begegnet man in seinem PKW im Straßenverkehr einem Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn, dann ist ein Notfall nicht weit entfernt. Wer diese Sondersignale einsetzen darf und wie sich andere Verkehrsteilnehmer verhalten sollten, ist im Paragraph 38 StVO geregelt. Das so genannte Wegerecht wird von Feuerwehr, Polizei sowie Rettungs- und Hilfsdiensten nur in Anspruch genommen, wenn höchste Eile geboten ist.
Diese Eile müssen die Hilforganisationen unteranderem anwenden,

  • um Menschenleben zu retten
  • um schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden
  • um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden
  • um flüchtige Personen zu verfolgen
  • um bedeutende Sachwerte zu erhalten

Also, Blaulicht und Martinshorn gemeinsam, gewähren einem Einsatzfahrzeug der Feuerwehr, des Rettungsdienstes oder der Polizei, das oben genannte Wegerecht. Das heißt im Klartext, andere Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen!

Richtiges Verhalten

innerorts und an Ampelanlagen

Vor roten Ampeln an den rechten Fahrbahnrand fahren. Falls erforderlich, Haltelinie überfahren. Bei grün an den rechten Fahrbahnrand fahren bzw. anhalten.

Richtiges Verhalten

bei entgegenkommenden Einsatzfahrzeugen oder Straßen mit einer Fahrbahn je Richtung

Jeweils an den rechten Fahrbahnrand fahren.

Richtiges Verhalten

auf mehrspurigen Straßen

Bei zwei Fahrstreifen in eine Richtung: Auf dem linken fahren Sie nach links. Auf dem rechten weichen Sie soweit wie möglich nach rechts aus

Richtiges Verhalten

Autobahnen

Bei drei Fahrstreifen in eine Richtung: Auf dem linken fahren Sie nach links. Auf demmittleren und rechten weichen Sie jeweils soweit wie möglich nach rechts aus.

Weitere Informationen