Wegerecht
Blaulicht & Martinshorn
Was tut man eigentlich, wenn man im Strassenverkehr auf Einsatzfahrzeuge mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn begegnet? Wir erklären es Ihnen!
Was heißt eigentlich der Begriff „Wegerecht“? Begegnet man in seinem PKW im Straßenverkehr einem Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn, dann ist ein Notfall nicht weit entfernt. Wer diese Sondersignale einsetzen darf und wie sich andere Verkehrsteilnehmer verhalten sollten, ist im Paragraph 38 StVO geregelt. Das so genannte Wegerecht wird von Feuerwehr, Polizei sowie Rettungs- und Hilfsdiensten nur in Anspruch genommen, wenn höchste Eile geboten ist.
Diese Eile müssen die Hilforganisationen unteranderem anwenden,
- um Menschenleben zu retten
- um schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden
- um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden
- um flüchtige Personen zu verfolgen
- um bedeutende Sachwerte zu erhalten
Also, Blaulicht und Martinshorn gemeinsam, gewähren einem Einsatzfahrzeug der Feuerwehr, des Rettungsdienstes oder der Polizei, das oben genannte Wegerecht. Das heißt im Klartext, andere Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen!
Richtiges Verhalten
innerorts und an Ampelanlagen
Vor roten Ampeln an den rechten Fahrbahnrand fahren. Falls erforderlich, Haltelinie überfahren. Bei grün an den rechten Fahrbahnrand fahren bzw. anhalten.
Richtiges Verhalten
bei entgegenkommenden Einsatzfahrzeugen oder Straßen mit einer Fahrbahn je Richtung
Jeweils an den rechten Fahrbahnrand fahren.
Richtiges Verhalten
auf mehrspurigen Straßen
Bei zwei Fahrstreifen in eine Richtung: Auf dem linken fahren Sie nach links. Auf dem rechten weichen Sie soweit wie möglich nach rechts aus
Richtiges Verhalten
Autobahnen
Bei drei Fahrstreifen in eine Richtung: Auf dem linken fahren Sie nach links. Auf demmittleren und rechten weichen Sie jeweils soweit wie möglich nach rechts aus.