Nutzfeuer

Verbrennen von Grün- und Baumschnitt

Wer in seinem Garten oder auf seinem Grundstück Pflanzen- und Baumschnitt verbrennen möchte, sollte unbedingt folgende Regeln beachten.

Nutzfeuer richtig betreiben
Allgemeine Informationen

Das Feuer müssen Sie 2 Werktage vor Beginn bei der Stadt Ortenberg persönlich anmelden. Das Verbrennen muss unter ständiger Aufsicht einer zuverlässigen Person geschehen. Es darf nur bei trockenem Wetter verbrannt werden.

Zulässig ist das Verbrennen nur von:

  • Montag bis Freitag von 8.00 – 16.00 Uhr
  • Samstag von 8.00 – 12.00 Uhr

Ihre pflanzlichen Abfälle müssen trocken sein, so dass die Rauchentwicklung möglichst gering gehalten wird.
Sie dürfen nur gegen den Wind verbrennen und ohne dass die Allgemeinheit beeinträchtigt wird.

Mindestabstände

Folgende Mindestabstände müssen Sie unbedingt einhalten: 

  • 100 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden, Zelt- oder Lagerplätzen;
  • 35 m von sonstigen Gebäuden;
  • 5 m zur Grundstücksgrenze;
  • 100 m zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder mit Druckgasen, zu Betrieben in denen explosionsgefährliche Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden;
  • 50 m von sonstigen öffentlichen Verkehrswegen;
  • 100 m von Naturschutzgebieten und Wäldern;
  • 20 m von Baumalleen, Baumgruppen, Einzelbäumen, Schutzpflanzungen, Naturdenkmälern und nicht abgeernteten Getreidefeldern.
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