2. Löschzug übt den Atemschutzeinsatz

Als Atemschutzgeräteträger wird man dort eingesetzt, wo es richtig gefährlich wird: In den Brandrauch, nah an die Flammen, um Brände zu bekämpfen. Dafür besitzt die Feuerwehr Flammschutzkleidung und umluftunabhängige Atemschutzgeräte.

Um unter Atemschutz eingesetzt werden zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden:

  • bestandener Atemschutzgeräteträgerlehrgang
  • gültige ärztliche Untersuchung G26.3
  • jährlicher Streckendurchgang
  • einen Einsatz oder eine Einsatzübung
  • körperliche Tauglichkeit zum Zeitpunkt des Einsatzes

Zu Beginn wurden im theoretischen Teil die Einsatzgrundsätze besprochen. Es folgte ein fließender Übergang in die Praxis: Wie lege ich das Atemschutzgerät richtig an? Wie und wann bin ich einsatzbereit?

Nachdem alle Teilnehmer einsatzbereit ausgerüstet waren, folgte die erste Aufgabe: Verschiedene Gegenstände, die im gesamten Feuerwehrhaus versteckt waren, wurden als Gefahrgut deklariert und mussten von den Trupps gefunden und geborgen werden. Dabei „verunglückte“ ein Trupp und musste als Atemschutznotfall von dem anderen Trupp gerettet werden.

Zuletzt wurde das Absuchen großer Räume geübt. Auch hier gibt es verschiedene Techniken: Die Wandtechnik (Absuchen an der Wand entlang) und die Tauchertechnik (der Truppmann wird wie an einer Leine geführt und arbeitet sich immer tiefer in den Raum vor).

In einer kurzen Nachbesprechung wurden die Atemschutzgeräte für den Austausch und Reinigung vorbereitet und der Flüssigkeitshaushalt wieder aufgefüllt.


Bildergalerie:

Bilder: Heiko Oertel (2. LZ Wetterau)

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